BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Kommunalwahl

Wahlscheinantrag zur Briefwahl Kommunalwahl am 13.09.2026 in der Samtgemeinde Freren

Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Sofern Sie am Wahltag (13. September 2026) verhindert sein sollten, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie hier Online einen Wahlschein für die Kommunalwahl beantragen.

Sie können für folgende Wahlen Briefwahlunterlagen beantragen:

Kreistag
Samtgemeinderat
Samtgemeindebürgermeister
Gemeinde- bzw. Stadtrat

Bitte beachten Sie, dass über diesen Antrag nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden können, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Freren eingetragen sind. Wahlberechtigte anderer Kommunen müssen den Antrag in ihrer Heimatgemeinde stellen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 20. August 2026, die Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens am 20. August 2026 möglich.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Sie können an der Kommunalwahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Kommunalwahl wahlberechtigt sind.

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
  • Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags, in der Samtgemeinde Freren für die Wahl des Samtgemeinderates)
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bürgerbüo / Ordnungsamt