Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Auskünften zur Beurkundung
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Samtgemeinde Freren Markt 1
49832 Freren
Telefon: +49 5902 950-0 Fax: +49 5902 950-9950 Mail: info@freren.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Samtgemeinde Freren
ITEBO GmbH
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit Stüvestr. 26 49076 Osnabrück Telefon: +49 541 9631-222
Mail: dsb@itebo.de
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die Beantragung von Urkunden aus dem Standesamtswesen. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines Erfassungsformulars verschlüsselt an die zuständige Abteilung übermittelt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind § 55 und § 62 Personenstandsgesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung bzw. Beantragung einer Beurkundung.
4. Dauer der Speicherung
Die Antragsdaten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer endgültig beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Um sicherzustellen, dass nachträglich eine Kontrolle der Antragsdaten stattfinden kann, werden die Daten für eine Karenzzeit (ein Jahr) gespeichert. Danach findet die Löschung statt. Weitere Aufbewahrungsfristen, insbesondere bzgl. nachgelagerter Tätigkeiten, können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben. Hierfür finden Sie weitere Informationen unter Punkt 6.
5. Bereitstellung vorgeschrieben oder gesetzlich erforderlich
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach § 62 Personenstandsgesetz erheben müssen, um Ihr Anliegen zu erfüllen.
6. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link finden: Datenschutzerklärung
Beurkundete Person Auf wen sollen die Urkunden ausgestellt werden?
Verwandschaftsgrad der beurkundeten Person Bitte auswählen... ich selbst Mein Ehe- oder Lebenspartner Meine Mutter oder mein Vater Mein Kind Meine Schwester oder mein Bruder Meine Großeltern Mein Enkelkind Nicht zutreffend
Bitte den Verwandschaftsgrad der beurkundeten Person angeben
Begründung für Ihr berechtigtes Interesse
Bitte Begründung für Ihr berechtigtes Interesse angeben
1. Lebenspartner/in Vorname
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Geburtsdatum
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Das Datum muss in der Vergangenheit liegen.
2. Lebenspartner/in Vorname
Bitte Vornamen der zweiten beurkundeten Person eintragen
Familienname
Bitte Familiennamen der zweiten beurkundeten Person eintragen
Geburtsname
Bitte Geburtsnamen der zweiten beurkundeten Person eintragen
Geburtsdatum
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Das Datum muss in der Vergangenheit liegen.
Begründung der Lebenspartnerschaft Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
Ihre Eingabe ist ungültig.
Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft Bitte wählen Andervenne Beesten Freren Messingen Thuine
Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
Anzahl und Typ der Urkunden Verwendungszweck sonstige Zwecke Rentenzwecke Sozialversicherung
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister können kostenpflichtig beantragt werden. Die Gebühren sind im rechten Teil der Auswahl als Einzelpreise angegeben. Bitte beachten Sie, dass diese für die erste Urkunde den vollen Einzelpreis und für weitere Urkunden (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung den halben Preis betragen.
Anzahl Dienstleistung Einzelpreis Gesamt Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister 15,00 € 0,00 € Lebenspartnerschaftsurkunde 15,00 € 0,00 € Lebenspartnerschaftsurkunde für das Stammbuch (gelocht) 15,00 € 0,00 € Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde 15,00 € 0,00 € Bescheinigung über die Namensänderung 15,00 € 0,00 € Lebenspartnerschaftsurkunde mit Scheidungsvermerk 15,00 € 0,00 €
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 0,00 €
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